Was bedeutet Unterstützung im Alltag?
- Unterstützungsleistungen (nach dem SGB XI §45a) sollen dazu dienen, einen pflegebedürftigen Menschen im Alltag zu unterstützen.
- Die Leistungen sollen dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person und/ oder sein Umfeld (z.B. Angehörige oder Freunde) entlastet werden.
- Konkrete Unterstützungsangebote können sein:
- Unterstützung oder Übernahme bei der Haushaltsführung.
- Unterstützung oder Übernahme bei der Erledigung von Einkäufen.
- Begleitung zu Arztterminen oder Amtsgängen.
- Begleitung zu Freizeitaktivitäten oder Veranstaltungen.
- …
(Die hier aufgeführten Angebote sind lediglich Beispiele. Tatsächlich könnten alle Tätigkeiten, die einen pflegebedürftigen Menschen unterstützen/ entlasten, aufgezählt werden.)
Was ist der Entlastungsbetrag nach SGB XI 45b?
- Personen, die einen Pflegegrad besitzen, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
- Die Höhe des Entlastungsbetrages ist auf 131 € monatlich festgesetzt.
- Die Beträge verfallen erst nach einem Jahr (jeweils zum 30. Juni) und können zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden.
- Der Entlastungsbetrag kann dazu genutzt werden, die anfallenden Kosten für die oben genannten Leistungen über die Krankenkassen erstattet zu bekommen.
- Als anerkannter Dienstleister können wir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Wie kann ich das Unterstützungsangebot der Nordlichter für mich nutzen?
- Nehmen Sie Kontakt zu den Husumer Nordlichtern auf (Kontaktdaten finden Sie unten).
- Teilen Sie uns mit, welche Unterstützung Sie im Alltag benötigen und wie wir Ihnen helfen können.
- Lernen Sie uns Kennen und prüfen Sie, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit uns und unseren Mitarbeitern vorstellen können.
- Vereinbaren Sie mit uns Termine und erhalten Sie Unterstützung.