Unterstützung im Alltag (SGB XI §45a und §45b)

Was bedeutet Unterstützung im Alltag?

  • Unterstützungsleistungen (nach dem SGB XI §45a) sollen dazu dienen, einen pflegebedürftigen Menschen im Alltag zu unterstützen.
  • Die Leistungen sollen dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person und/ oder sein Umfeld (z.B. Angehörige oder Freunde) entlastet werden.
  • Konkrete Unterstützungsangebote können sein:
    • Unterstützung oder Übernahme bei der Haushaltsführung.
    • Unterstützung oder Übernahme bei der Erledigung von Einkäufen.
    • Begleitung zu Arztterminen oder Amtsgängen.
    • Begleitung zu Freizeitaktivitäten oder Veranstaltungen.

(Die hier aufgeführten Angebote sind lediglich Beispiele. Tatsächlich könnten alle Tätigkeiten, die einen pflegebedürftigen Menschen unterstützen/ entlasten, aufgezählt werden.)

Was ist der Entlastungsbetrag nach SGB XI 45b?

  • Personen, die einen Pflegegrad besitzen, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
  • Die Höhe des Entlastungsbetrages ist auf 131 € monatlich festgesetzt.
  • Die Beträge verfallen erst nach einem Jahr (jeweils zum 30. Juni) und können zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden.
  • Der Entlastungsbetrag kann dazu genutzt werden, die anfallenden Kosten für die oben genannten Leistungen über die Krankenkassen erstattet zu bekommen.
  • Als anerkannter Dienstleister können wir direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Wie kann ich das Unterstützungsangebot der Nordlichter für mich nutzen?

  • Nehmen Sie Kontakt zu den Husumer Nordlichtern auf (Kontaktdaten finden Sie unten).
  • Teilen Sie uns mit, welche Unterstützung Sie im Alltag benötigen und wie wir Ihnen helfen können.
  • Lernen Sie uns Kennen und prüfen Sie, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit uns und unseren Mitarbeitern vorstellen können.
  • Vereinbaren Sie mit uns Termine und erhalten Sie Unterstützung.